Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsleistungen
§ 1 Mobile Tierbetreuung (Hunde, Katzen, andere Kleintiere)
Aileen und Karin Welte – die Tierbetreuung – betreuen Hunde, Katzen und andere Tiere in der Wohnung oder dem Haus des Auftraggebers. Gegenstand der Betreuung ist die artgerechte und fürsorgliche Pflege, Beschäftigung und Auslastung der Tiere. Der Auftraggeber bestimmt, in welchen Räumen bzw. Teilen der Wohnung oder des Hauses oder Einrichtungen – Volieren, Gehege etc. – sich die betreuten Tiere aufhalten dürfen; dies wird schriftlich dokumentiert. Bei aggressiven Hunden ist die Tierbetreuung berechtigt, dem Hund einen „Maulkorb“ anzulegen oder vom Auftraggeber zu verlangen, dass der Hund während der Betreuung einen tierschutzgerechten „Maulkorb“ trägt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ausreichend Futter, Streu und anderes für die Haltung der betreuten Tiere erforderliche Material vor Ort verfügbar ist. Muss die Tierbetreuung Futter, Streu oder anderes Material besorgen, geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers. Die Leistungen der Tierbetreuung werden mit € xx,00 pro Stunde vergütet, wobei jede angefangene ¼-Stunde abgerechnet wird.
Benötigen die betreuten Tiere Medikamente, sind die benötigten Medikamente mit einem schriftlichen Medikationsplan vom Auftraggeber vor Ort hinterlegt zu hinterlegen.
Die Tierbetreuung nutzt die Räumlichkeiten des Auftraggebers, soweit wie dies zur Erfüllung des Betreuungsvertrages und zum Wohl der betreuten Tiere erforderlich ist. Die Tierbetreuung hat die Räumlichkeiten des Auftraggebers, das Inventar, technische Anlagen, Bepflanzungen etc. mit Sorgfalt zu behandeln. Die Tierbetreuung ist verpflichtet, Dritten keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu verschaffen, es sei denn der Auftraggeber hat dies gestattet oder bei Gefahr im Verzug.
Die Tierbetreuung wird alle ihr zugänglichen Informationen über den Auftraggeber und seine Privatsphäre vertraulich behandeln.
§ 2 “Gassiservice“
Der Hund wird am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und von der Tierbetreuung an einem geeigneten, von der Tierbetreuung bestimmten Ort ausgeführt und zum vereinbarten Zeitpunkt wieder an den Auftraggeber übergeben. Die Tierbetreuung ist berechtigt, den Hund des Auftraggebers gemeinsam mit anderen Hunden auszuführen. Der Hund wird mit einem gut sitzenden Brustgeschirr ausgeführt, es sei denn, dies ist aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Unverträglichkeiten des Hundes nicht möglich.
§ 3 Gesundheitsberatung für Tiere
Gegenstand der Gesundheitsberatung sind Mykotherapie und Bachblütentherapie. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei der Mykotherapie um eine alternative Behandlungsmethode handelt; die Wirkungsweise und Einsatzgebiete von (Vital-)Pilzen bei Tieren sind vielfach nicht wissenschaftlich abgesichert. Die Bachblütentherapie ist eine wissenschaftlich umstrittene Methode, die von der Schulmedizin nicht anerkannt wird. Mykotherapie und Bachblütentherapie haben im Rahmen der Gesundheitsvorsorge ergänzenden und unterstützenden Charakter. Sie sind kein Ersatz für tierärztliche Konsultationen und Behandlungen. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, den behandelnden Tierarzt davon zu unterrichten, wenn bei seinem Tier Mykotherapie oder Bachblütentherapie angewendet wird. Die Tierbetreuung gibt keine Garantie für die Wirksamkeit von Mykotherapie oder Bachblütentherapie, einen bestimmten Behandlungs- oder Heilerfolg oder die Linderung von Symptomen oder krankhaften Zuständen ab. Dem Auftraggeber ist schließlich auch bekannt, dass der Erfolg einer Mykotherapie oder Bachblütentherapie auch von der Mitwirkung und Unterstützung des Auftraggebers abhängig ist.
§ 4 Ernährungsberatung für Hunde und Katzen
Konzeption von individuellen Futter- und Ernährungsplänen, die auch unter dem Gesichtspunkt der Bioverfügbarkeit eine ausgewogene Nährstoffversorgung gewährleisten und Mangelerscheinungen vermeiden bzw. beseitigen.
Gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Preise
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Internetpräsenz „https//:patamia.de“ der Tierbetreuung.
§ 2 Erkrankungen und Verletzungen
Der Auftraggeber versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass die betreuten Tiere frei von ansteckenden Erkrankungen sind.
Im Falle von Verhaltensauffälligkeiten, der Erkrankung oder Verletzung eines betreuten Tieres wird die Tierbetreuung den Auftraggeber unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Tierbetreuung seine Kontaktdaten – z.B. Telefonnummer oder e-mail-Adresse – mitzuteilen, damit er für die Tierbetreuung stets erreichbar ist. Kann die Tierbetreuung den Auftraggeber nicht erreichen oder besteht Gefahr in Verzug, ist die Tierbetreuung berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl zu konsultieren. Die Tierbetreuung ist berechtigt, alle Behandlungsmaßnahmen zu veranlassen, die nach der Einschätzung des behandelnden Tierarztes veterinärmedizinisch indiziert sind. Die Kosten der Behandlung trägt der Auftraggeber.
§ 3 Versicherung
Der Auftraggeber versichert, dass für einen betreuten Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Tierbetreuung kann vor Beginn der Betreuung eine Kopie der Versicherungspolice verlangen.
§ 4 Zahlung des Betreuungsentgelts, Widerruf
Das Betreuungsentgelt ist in voller Höhe mindestens drei Tage vor Erbringung der Betreuungsleistung im Voraus zu zahlen.
Verlängert sich der Zeitraum der Betreuung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, über den vereinbarten Zeitraum hinaus, ist die Tierbetreuung berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in Höhe von € x,00 je angefangene ¼-Stunde zu zahlen.
Steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu und hat die Tierbetreuung die vertraglich geschuldete Dienstleistung im Zeitpunkt des Widerrufs des Auftraggebers bereits teilweise erbracht, hat die Tierbetreuung Anspruch auf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen, wenn der Auftraggeber ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass die Tierbetreuung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der von ihr geschuldeten Leistung beginnt.
§ 5 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile
Der Vertrag zwischen der Tierbetreuung und dem Auftraggeber kommt mit Zugang eines vollständig ausgefüllten und vom Halter unterzeichneten Vertragsformulars bei der Tierbetreuung zustande.
Der vom Auftraggeber bei Vertragsschluss auszufüllenden Frage- und Anamnesebögen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages.
§ 6 Verkürzung des Betreuungszeitraums
Eine Verkürzung des vereinbarten Betreuungszeitraums ist für beide Parteien bis spätestens sieben Tage vor dem Tag, ab dem die Betreuungsleistung erbracht werden sollte – Stichtag –, möglich. Geschieht dies auf Wunsch des Auftraggebers, fällt eine Stornogebühr nicht an. Das vereinbarte Betreuungsentgelt reduziert sich entsprechend der Verkürzung des Betreuungszeitraums.
Verkürzt der Auftraggeber den Betreuungszeitraum nach dem Stichtag, bleibt das vereinbarte Betreuungsentgelt unberührt, es sei denn, der Auftraggeber hat dies nicht zu vertreten.
§ 7 Rücktritt vom Betreuungsvertrag, Stornogebühr
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Betreuungsvertrag ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Stornogebühr an die Tierbetreuung zu zahlen.
Bei einem Rücktritt spätestens sieben Tage vor dem Tag, an dem die Betreuungsleistung erbracht werden sollte – Stichtag –, fällt keine Stornogebühr an.
Tritt der Auftraggeber nach diesem Stichtag vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen der Tierbetreuung zu zahlen.
Die Tierbetreuung ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Arbeitsunfähigkeit der Hundebetreuung wegen Krankheit, Schäden und Defekten an Fahrzeugen, die die Hundebetreuung im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzt, oder vertragswidriges Verhalten des Halters.
§ 8 Schlüssel; personenbezogene Daten des Auftraggebers
Die Übergabe von Schlüsseln erfolgt ausschließlich persönlich. Soweit der Auftraggeber der Tierbetreuung Hausschlüssel etc. übergibt und anvertraut, geschieht dies ausschließlich auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers.
Die Tierbetreuung behandelt personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vertraulich, es sei denn, sie ist aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung zur Offenbarung verpflichtet.
§ 9 Newsletter
Der Auftraggeber willigt darin ein, dass ihm die Tierrettung monatlich einen „Newsletter“ übersendet. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Übersendung des Newsletter jederzeit zu widersprechen.
§ 10 Haftung der Tierbetreuung
Die Haftung der Tierbetreuung ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes ergibt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Tierbetreuung nicht für den Tod eines Tieres. Ebenso haftet die Betreuung nicht, wenn ein betreutes Tier während der Betreuungszeit trächtig wird oder entläuft oder abhandenkommt. Die Tierbetreuung haftet nicht für Verletzungen der betreuten Tiere aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Tieren oder betreuten Tieren und anderen Tieren. Die Tierbetreuung haftet auch nicht für Sachen des Auftraggebers, die durch die betreuten Tiere während der Betreuung durch die Tierbetreuung verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung der Hundebetreuung oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag.
§ 11 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Des Weiteren haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit seiner Versicherungen und Erklärungen gemäß §§ 1 (1), 2 dieser AGB und in dem von dem Auftraggeber bei Vertragsschluss auszufüllenden Frage- und Anamnesebögen.